Ambulante Hilfen
das Team

Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII
“Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.”
Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt :
- Familien mit Kindern in akuten / besonderen Krisen und Konfliktsituationen
- Überlastete Familien
- Familien in Unterversorgungslagen in den Bereichen Finanzen, Wohnung, Bildung, Gesundheit, Arbeit und psychosozialen Dienstleistungen
Gemeinsam mit den Familien werden Möglichkeiten und Wege zur Veränderung ihrer Situation erarbeitet und umgesetzt.
Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern.” § 30 (SGB VIII)
Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe zur Erziehung, die unter Einbeziehung der Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützt:
- die in ihrem sozialen Verhalten auffällig werden
- die im Laufe ihrer Entwicklung unter Krisen und Störungen leiden
- die mit ihrer Familie nicht zurechtkommen oder in der Schule und im Beruf auf Schwierigkeiten stoßen
- die massive Konflikte mit ihren Freunden haben oder die alles tun, um in ihrer Clique beliebt zu sein ( geringes Selbstwertgefühl, „Außenseiterverhalten“, Einbindung in gewaltbereite Gruppen)
- die durch Alkohol oder Drogen gefährdet sind usw.
- Jugendliche und junge Erwachsene, die sich in der Phase der Verselbständigung befinden und bei den damit verbundenen neuen Aufgaben einer Förderung Anleitung und Unterstützung bedürfen