Ambulante Hilfen

das Team

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Sozialpädagogische Familienhilfe § 31 SGB VIII

“Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, bei der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.”


Sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt :


Gemeinsam mit den Familien werden Möglichkeiten und Wege zur Veränderung ihrer Situation erarbeitet und umgesetzt.



Erziehungsbeistand § 30 SGB VIII

„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfeldes unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern.” § 30 (SGB VIII)




Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe zur Erziehung, die unter Einbeziehung der Eltern, Kinder und Jugendliche unterstützt: